Zürich: Wer bekommt die geminnützigen Wohnungen?

«Es darf nicht sein, dass jemand sein Leben lang von einem sehr tiefen Mietzins profitiert»: Roger Tognella, FDP-Fraktionspräsident im Stadtzürcher Gemeinderat
Bürgerliche fordern: Wer mehr als 60'000 Franken verdient, muss seine Genossenschaftswohnung verlassen. Und: Er soll der Stadt zusätzlich Geld überweisen.
Es war ein überwältigender Sieg der Linken: 76 Prozent der Zürcher sprachen sich im November dafür aus, den Anteil gemeinnütziger Wohnungen bis 2050 auf ein Drittel zu heben. Auch viele Bürgerliche stimmten Ja – trotz breiter Nein-Kampagne ihrer Parteien. Nach dieser Niederlage versuchen SVP, FDP und CVP zu bestimmen, wer die neuen gemeinnützigen Wohnungen dereinst bekommen wird. Es sollen nur Menschen sein, die pro Jahr weniger als 60 000 Franken netto verdienen und nicht mehr als 200 000 Franken Vermögen haben. Bewohner, deren Finanzlage sich verbessert, müssten nach spätestens fünf Jahren ausziehen und die Differenz zur Marktmiete an die Stadt zurückzahlen.
Praktisch alle Genossenschaften betroffen
Damit wollen SVP, FDP und CVP sicherstellen, dass nur Leute eine gemeinnützige Wohnung erhalten, die tatsächlich darauf angewiesen sind. Niemand dürfe auf Kosten der übrigen Steuerzahler ein günstigeres Leben führen. «Bei den direkt subventionierten Wohnungen läuft das schon heute so», sagt FDPFraktionspräsident Roger Tognella. Die Einkommensbeschränkung soll für alle Siedlungen gelten, die von einer staatlichen Bevorzugung profitieren. «Das trifft auf städtische und fast alle Genossenschaftswohnungen zu. Denn private Genossenschaften bekommen meist günstiges Land, Hypotheken zu tiefen Zinsen, Anteilscheine oder Stiftungskapital von der Stadt», sagt Tognella. Werde die Forderung erfüllt, könne die FDP dem gemeinnützigen Wohnungsbau wohlwollender gegenüberstehen.
Keine Mehrheit im Gemeinderat
Eine Mehrheit im Gemeinderat wird das Anliegen kaum finden: Die Linke lehnt es als unnötig und nicht praktikabel ab. «Die Grenze liegt viel zu tief. Neue gemeinnützige Wohnungen können heute relativ viel kosten. Da reicht ein Einkommen von 60 000 Franken bei weitem nicht», sagt SP-Fraktionspräsidentin Min Li Marti. Die Stadt und die meisten Genossenschaften hätten bereits eine sinnvolle Belegungsvorschrift: dass mindestens so viele Mieter in einer Wohnung leben müssen wie die Anzahl Zimmer minus eins. «Das schreckt die meisten Reichen ab und reicht aus», sagt Marti. Das Anliegen sei ausserdem falsch, weil nicht nur die Ärmsten, sondern auch Angehörige des Mittelstands unter der Wohnungsnot litten. Es brauche Wohnraum für tiefe Einkommen, aber viele Genossenschaften strebten eine durchmischte Mieterschaft an. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran, treibende Kraft hinter der Wohninitiative, hält die Forderung gar für «verfassungswidrig», da sie die Eigentumsfreiheit der Genossenschaften verletze. «Genossenschaften erhalten keine Subventionen. Solche Vorschriften wären so absurd, wie wenn man sagen würde, dass nur noch diejenigen Steuerabzüge machen dürfen, die es nötig haben.» Auch die Grünliberalen, welche die Wohnbauinitiative mit den Bürgerlichen ablehnten, sind skeptisch, sagt GLPFraktionschef Gian von Planta. Grundsätzlich brauche es die Diskussion darüber, wie man garantieren könne, dass die Richtigen von gemeinnützigen Wohnungen profitierten. «Aber diese Beschränkungen sind zu restriktiv.»
Quelle: Tagesanzeiger
23.1.2012