Zürich: Gericht verbietet verdichtetes Bauen

«Unruhige Gestalt»: Dieses Haus ist im Kreis 7 fehl am Platz
Bund und Kanton fordern verdichtetes Bauen. Doch jetzt hat das Bundesgericht der Stadt Zürich recht gegeben: Ein geplantes Mehrfamilienhaus oberhalb des Klusplatzes ist zu gross.
Paragraf 238 hat wieder zugeschlagen: Im letzten Dezember brachte er die Überbauung Bellariarain in Wollishofen zu Fall, jetzt das Mehrfamilienhaus Hegibachstrasse 115 in Hirslanden. Paragraf 238 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes trägt den anmutigen Namen «Ästhetik-Paragraf». Er schreibt vor, dass Bauten mit ihrer Umgebung eine «befriedigende Gesamtwirkung» erzielen müssen.
Diese Forderung kann kollidieren mit der Absicht von Bauherren, Grundstücke besser zu nutzen und im Rahmen der kommunalen Bauordnung verdichtet zu bauen. Genau das verlangt das Raumkonzept Schweiz, das Bundesrätin Doris Leuthard gestern vorgestellt hat. Auch die tags zuvor präsentierte Raumplanung des Kantons Zürich zielt auf verdichtetes Bauen.
Von Gericht zu Gericht
Ebenfalls verdichten will die Firma Schaeppi-Grundstücke, und zwar indem sie die vier Wohnbauten aus den Jahren 1942/43 an der Abzweigung Hegibach-/Sonnenbergstrasse am Fuss des Adlisbergs abbricht. Sie hält eine Sanierung für langfristig nicht nachhaltig. Statt 38 Kleinwohnungen mit 1 bis 3½ Zimmern, die hellhörig und schlecht isoliert sind, soll es in drei Neubauten 35 grosszügige Wohnungen zur Hauptsache mit 3½ Zimmern. Während die Bausektion des Stadtrats die beiden Neubauten unterhalb der Sonnenbergstrasse mit Auflagen bewilligte, verweigerte sie dem grösseren Haus oberhalb die Bewilligung. Grund: mangelnde Einordnung.
Schaeppi zog den Entscheid weiter und erhielt von der Baurekurskommission recht. Darauf zog die Stadt weiter und erhielt vom Verwaltungsgericht recht. Darauf zog wieder Schaeppi weiter – doch das Bundesgericht stützte den Entscheid des Verwaltungsgerichts und damit die Verweigerung der Baubewilligung durch den Stadtrat.
Zu viel Glas
Drei Vollgeschosse, ein Unter- und ein Attikageschoss sollte das Haus mit seinen 18 Wohnungen haben. Die Balkone sollten drei Meter tief und teilweise auf drei Seiten verglast sein. Der Stadtrat verweigerte die Baubewilligung, weil das Haus zu gross sei im Vergleich mit den umliegenden Häusern. Der Sonnenberg sei geprägt von Solitärbauten von zurückhaltender Repräsentanz. Der Neubau mit seinem «dominierenden gläsernen Ausdruck stellt einen unverträglichen Gegensatz dar zu den zurückhaltend verputzten Häusern der Umgebung». Die Wintergärten wurden von der Bausektion des Stadtrats als von «unproportionierter, unruhiger Gestalt» beschrieben. Wie überhaupt die ganze Gebäudeform «unregelmässig und zufällig» wirke.
Für die Firma Schaeppi hingegen wirkt das Projekt der Schwerzenbacher Architekten Leimgruber + Sauter «subtil und filigran»; es soll dem Tor zum Sonnenberg ein neues, modernes und repräsentatives Gesicht geben. Die Stadt gehe zu weit, wenn sie von einem Projekt, das die Vorgaben der Bau- und Zonenordnung einhalte, die Anlehnung an die Bauten der Umgebung fordere. Diese Auffassung teilte auch die Baurekurskommission.
Keine Willkür
Doch das Verwaltungsgericht entschied wie schon oft in Fällen des Ästhetik-Paragrafen zugunsten der Baubehörde. Der Gemeinde komme ein so grosser Beurteilungsspielraum zu, dass die Baurekurskommission nur einschreiten dürfe, wenn sie sachliche Fehler feststelle. Sie darf eine «vertretbare ästhetische Würdigung nicht einfach durch ihre eigene ersetzen». Dem schloss sich kürzlich das Bundesgericht an: Es verneinte eine willkürliche Anwendung von Paragraf 238 durch die Stadt und schrieb, es sei zu erwarten, dass der Neubau «wuchtig» wirken und wegen der verglasten Balkone im Kontrast zur Umgebung stehen werde.
Martin Schaeppi, der Präsident der Schaeppi-Immobilien-Gesellschaften, ist enttäuscht, weil er das Projekt als modern, interessant und gut fürs Stadtbild empfindet. Auch das Echo aus der Nachbarschaft sei positiv gewesen. Er betont, dass keine Eigentumswohnungen geplant seien, sondern – wenn immer möglich – erschwingliche Wohnungen für den Mittelstand. Schaeppi lässt jetzt die drei Wohnhäuser nach den Vorgaben der Stadt überarbeiten und hofft, im Frühjahr 2012 mit dem Bau beginnen zu können. Noch bis Ende März 2012 laufen die befristeten Mietverträge in den vier alten Häusern.
Für Laien kaum nachvollziehbar
Das Gebot der baulichen Einordnung im Baurecht: An der Hegibachstrasse im Kreis 7 verbietet die städtische Baubehörde ein fünfgeschossiges privates Mehrfamilienhaus, weil es sich zu wenig ins umliegende Quartier einordne (siehe Text oben). In Altstetten an der Rautistrasse jedoch hat dieselbe Baubehörde sieben städtische Wohntürme mit je sieben Geschossen bewilligt, obwohl die Häuser rundum höchstens dreigeschossig sind. Nachbarn ergriffen Rechtsmittel und brachten, gestützt auf Paragraf 238 des Baugesetzes, genau das gleiche Argument vor: fehlende Einordnung, viel zu hohe Bauten im Vergleich zur Umgebung. Doch das Verwaltungsgericht gab der Stadt recht und übernahm deren Argumentation: Die turmartigen Häuser seien in der flachen Umgebung zwar «autonom», doch ermögliche ihre schlanke Form viel Freiraum.
Auch an der Breitensteinstrasse in Wipkingen setzen Anwohner auf Paragraf 238 und wehren sich gegen sechs siebengeschossige Türme der Baugenossenschaft Denzlerstrasse. Argument: zu hoch, zu dominant im klein strukturierten Quartier. Doch der Stadtrat meint, wegen der komfortablen Abstände und der Durchblicke sei das keine «unverträgliche Zäsur». Nachdem nun das Bundesgericht die städtische Baubehörde auch im Fall Hegibachstrasse geschützt hat, ist für Bauherr Martin Schaeppi klar, dass die Stadt die absolute Macht über die Ästhetik im Bauwesen hat.
Quelle: Tagesanzeiger
24.1.2011
