LU: Installation von Solaranlagen wird einfacher

Solaranlagen installieren soll einfacher werden
Der Luzerner Kantonsrat hat sich am Dienstag für eine Lockerung der Bauvorschriften für Solaranlagen ausgesprochen. Neu benötigen Kollektoren bis zu einer Fläche von 20 Quadratmetern keine Bewilligung mehr.
Das Parlament überwies ein dringliches Postulat von Josef Langenegger (FDP) einstimmig. Heute braucht es bereits ab einer Kollektorfläche von 10 Quadratmetern eine Bewilligung. Begründet wurde das Begehren damit, dass der Kanton thermische Solaranlagen für die Aufbereitung von Warmwasser und die Unterstüzung der Heizung finanziell unterstützt und die Fördergelder sogar noch erhöht hat.
Das Problem liegt gemäss Langenegger darin, dass für Heizungen mindestens 15 Quadratmeter Kollektoren benötigt werden und somit ein Baugesuch eingereicht werden muss. Der Fördereffekt verpuffe, wenn mit einem Teil der gesprochenen Gelder die Baubewilligung bezahlt werde.
Neue Regelung ab Oktober
Der Regierungsrat teilte diese Ansicht und zeigte sich bereit, auf den 1. Oktober 2011 die Limite von 10 auf 20 Quadratmeter anzuheben. Davon ausgenommen sind geplante Solaranlagen in ortsbildgeschützten Gebieten und auf schützenswerten Bauten.
Auch David Roth (SP) forderte eine Lockerung der Bauvorschriften für Solaranlagen. Diese Motion wurde vom Kantonsrat einstimmig als Postulat überwiesen. Gutgeheissen wurde ferner ein Postulat von Adrian Borgula (Grüne), das die Regierung auffordert, die Förderung ressourcenschonender Produktionsmethoden zu prüfen. Opposition kam hier von der SVP.
14.9.2011
